Schreibmaschinendruck Strafverteidiger - bildlich für Strafrecht
Strafrecht

Ihre Rechtsanwälte für Strafrecht in Hof

Im Strafrecht geht es oftmals um viel. Aus diesem Grund ist es wichtig, zeitnah die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Strafrecht bzw. eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen, wenn der Vorwurf einer Straftat im Raum steht. Das gilt natürlich umso mehr, je schwerer der Tatvorwurf wiegt, und auch unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt oder haltlos ist.

Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen? Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet? Haben Sie eine Vorladung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Das sind unsere wichtigsten Verhaltenstipps:

  • Bewahren Sie Ruhe und behalten Sie einen kühlen Kopf – verfallen Sie nicht in Panik!
  • Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt, müssen Sie sich DAZU NICHT ÄUSSERN. Sie müssen nur Angaben zu Ihrer Person machen, mehr nicht!
  • Kontaktieren Sie uns unmittelbar, damit wir so schnell wie möglich die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten können und so im besten Fall einen Freispruch erzielen.

Ziel unserer Arbeit als Rechtsanwälte für Strafrecht bzw. Strafverteidiger ist, Sie in einem Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren von Beginn an optimal zu unterstützen, damit das Verfahren für Sie den bestmöglichen Ausgang nehmen kann.

  • Ist bereits ein Strafbefehl ergangen, legen wir nach Möglichkeit noch fristgerecht – innerhalb von 2 Wochen! – für Sie Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
  • Wir nehmen für Sie direkt nach Mandatierung Akteneinsicht, um so schnell wie möglich herauszufinden, wie der Ermittlungsstand ist, was Ihnen konkret zur Last gelegt wird und wie gut bzw. schlecht die Beweislage ist. Auf dieser Basis entwickeln wir dann eine individuelle Verteidigungsstrategie.
  • Wir stehen als Strafverteidiger im gesamten Verfahren an Ihrer Seite: wir klären Sie über Ihre Rechte im Strafverfahren auf (Aussageverweigerungsrecht etc.), unterstützen Sie in Vernehmungen und verteidigen Sie vor Gericht, wenn es zu einer Anklage inkl. Gerichtstermin kommt.
  • Lässt sich eine Verurteilung nicht vermeiden, klären wir im Anschluss für Sie und mit Ihnen, ob Rechtsmittel wie Berufung oder Revision Aussicht auf Erfolg hätten, und legen dann ggf. form- und fristgerecht Rechtsmittel für Sie ein. Und natürlich begleiten wir Sie bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe während der Haft (z.B. Haftprüfung etc.).

Sie benötigen dringend Hilfe eines Strafverteidigers bzw. Rechtsanwalts für Strafrecht? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch in Hof unter 09281 7888 0, per E-Mail an hof@rechtsanwalt-ostheimer.de oder über unser Kontaktformular!

Der Vorwurf einer Straftat kann sehr unterschiedlich ausfallen und sich nach dem Strafgesetzbuch (StGB) richten oder aber auch nach anderen Gesetzen (z.B. BtMG, AO, WaffenG).

Zu den häufigen Straftaten im allgemeinen Strafrecht zählen u.a.

Auch im Straßenverkehr ist es möglich, sich strafbar zu machen. Denn neben Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern können Verstöße gegen Vorschriften des Verkehrsrechts auch eine Strafbarkeit zur Folge haben.

Zu den häufigsten Straftaten im Verkehrsstrafrecht zählen u.a.:

Im Falle einer Verkehrsstraftat ist es möglich, dass es nicht nur zu einer Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe kommt. Auch ein Fahrverbot (§ 44 StGB) ist möglich – oder in schweren Fällen sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB).

Im Bereich Betäubungsmittel- („BtM“) bzw. Drogenstrafrecht kommt es gerade im Raum Hof häufig zu Durchsuchungen und Ermittlungsverfahren: in einigen Fällen ist es möglich, mit anwaltlicher Unterstützung eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen. In anderen Fällen unterstützen wir dabei, eine möglichst geringe Strafe zu erhalten, wenn sich eine Verurteilung nicht vermeiden lässt.

Zu den häufigsten Straftaten im BtM-Strafrecht zählen nach § 29 BtMG u.a.:

  • Besitz von illegalen Betäubungsmitteln, z.B. Cannabis, Kokain, Heroin, Ecstasy oder Crystal/Crystal Meth/Methylamphetamin (Drogenbesitz)
  • Anbau und Herstellung von Betäubungsmitteln (Anbau von v.a. Cannabis)
  • Handel treiben mit Betäubungsmitteln („dealen“)
  • Einfuhr/Ausfuhr von Betäubungsmitteln („Drogenschmuggel“)

Im Betäubungsmittelstrafrecht kommt es – wie immer im Strafrecht – sehr auf den konkreten Einzelfall an, welche Strafe „droht“: von einer geringen Geldstrafe („Besitz einer geringen Menge“) bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen ist alles denkbar – natürlich je nach Schwere der Straftat (Vorsatz, Fahrlässigkeit, „Bande“ etc.).

Als Rechtsanwälte für Strafrecht unterstützen wir Mandanten aber natürlich auch in allen anderen Bereichen des Strafrechts, wie z.B. im

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag)
  • Sexualstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
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