Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hof
Arbeitsrechtliche Auseinanderssetzungen sind vielfältig und speziell, da in den meisten Fällen die weitere berufliche Zukunft auf dem Spiel steht.
Das Wissen um Argumente und Strategien von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in rechtlichen Auseinandersetzungen hilft uns, in jedem Fall für unsere Mandanten das Bestmögliche zu erreichen.
Wir verstehen die Komplexität des Arbeitsrechts und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage für das Arbeitsverhältnis und sollte daher mit größter Sorgfalt gestaltet und überprüft sein. Die Erstellung, Überprüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle relevanten arbeitsvertraglichen Punkte rechtssicher formuliert sind.
Wir erstellen und prüfen Ihren Arbeitsvertrag
Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hof unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen – kompetent und mit dem richtigen Augenmaß. Unser Fokus liegt dabei auf Ihren individuellen Bedürfnissen und Interessen – aus Arbeitnehmer- wie auch Arbeitgebersicht.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf! Sie erreichen uns in Hof telefonisch unter 09281 7888 0 oder per E-Mail an hof@rechtsanwalt-ostheimer.de
Der Kündigungsschutz ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und dient dazu, den Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen. Dabei gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bestimmte gesetzliche Regelungen, die im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgelegt sind.
Im Falle einer Kündigung oder drohenden Kündigung prüfen wir Ihre Situation eingehend und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Hierbei setzen wir uns für eine faire Lösung ein und nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten, um ihre Position zu stärken und das bestmögliche zu erreichen.
Nach Ausspruch einer Kündigung gilt es zu beachten, dass die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung beträgt (§4 KSchG). Hierbei ist es wichtig, dass diese Klagefrist unbedingt eingehalten wird, da andernfalls die Kündigung als wirksam gilt. Kontaktieren Sie den Rechtsanwalt Ihrer Wahl daher umgehend nach Erhalt einer Kündigung.
Auch aus Arbeitgebersicht gibt es vor Ausspruch der Kündigung einiges zu beachten: Wichtig sind je nach Kündigung unter anderem der Ausspruch einer vorherigen Abmahnung, sowie die ggf. vorherige Anhörung des Betriebsrats (§102 I BetrVG). Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung die gesetzlichen, tarifvertraglichen und arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen einhalten. Diese variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und sind im Arbeitvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt.
Wir setzen Ihre Rechte bei einer Kündigungsschutzklage durch
Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hof unterstützen wir Sie im Kündigungsschutzverfahren vor Gericht – kompetent, mit dem richtigen Augenmaß und dem notwendigen Durchhaltevermögen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: Sie erreichen uns in Hof telefonisch unter 09281 7888 0 oder per E-Mail an hof@rechtsanwalt-ostheimer.de
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist von entscheidender Bedeutung für Ihre berufliche Zukunft. Wir unterstützen Sie gerne dabei, ein wohlwollendes und rechtlich einwandfreies Arbeitszeugnis zu erhalten. Von der Formulierung bis hin zur rechtlichen Überprüfung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre erbrachten Leistungen angemessen gewürdigt werden.
Sollte Ihnen bereits ein Arbeitszeugnis vorliegen, prüfen wir dieses inhaltlich, insbesondere anhand der dort enthaltenen Formulierungen, ob dieses auch Ihren tatsächlich erbrachten Leistungen gerecht wird.
Wir überprüfen Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis
Diese und andere Fragen im Zusammenhang mit einem Abeitszeugnis klären wir gerne für Sie und setzen Ihr Recht außergerichtlich und vor Gericht durch.
Kontaktieren Sie uns gerne: Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hof erreichen Sie uns telefonisch unter 09281 7888 0 oder per E-Mail an hof@rechtsanwalt-ostheimer.de
Der Anspruch auf pünktliche Zahlung von Lohn und Gehalt ist eine zentrale Verpflichtung des Arbeitgebers.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben dabei bestimmte Rechte und Pflichten, die durch gesetzliche Regelungen wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) festgelegt sind.
Gemäß § 611a BGB hat der Arbeitgeber die Pflicht, dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Diese Vergütung muss zum vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Höhe geleistet werden. Dabei sind gesetzliche, tarifvertragliche oder individualvertragliche Regelungen zu beachten.
Wir beraten Sie hinsichtlich Lohn- und Gehaltszahlungen
Ihre Fragen zum Thema Leistungsvergütung klären wir gerne für Sie und setzen Ihr Recht außergerichtlich und vor Gericht durch.
Kontaktieren Sie uns gerne: Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hof erreichen Sie uns telefonisch unter 09281 7888 0 oder per E-Mail an hof@rechtsanwalt-ostheimer.de
Bei Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit ist eine unbürokratische und kompetente rechtliche Beratung essenziell. Wir unterstützen Sie bei der Druchsetzung Ihrer Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Krankheit am Arbeitsplatz zur Verfügung.
Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit einer möglichen Kündigung aufgrund von Krankheit.
Wir setzen uns für Sie ein
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hof und Umgebung? Sie benötigen allgemeinen Rat oder professionelle Unterstützung in einem Rechtsstreit? Sprechen Sie uns gerne an – telefonisch unter 09281 7888 0 oder per E-Mail an hof@rechtsanwalt-ostheimer.de.