Statue Justicia - bildlich für allgemeinés Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht

Ihre Rechtsanwälte für allgemeines Zivilrecht in Hof

Unser privater, aber auch der berufliche bzw. unternehmerische Alltag ist von einer Vielzahl von Verträgen geprägt. So ist es für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen oftmals sinnvoll, wichtige Verträge – oder Musterverträge, die in Unternehmen massenhaft genutzt werden sollen – anwaltlich erstellen, prüfen und möglichweise sogar verhandeln zu lassen.

Ebenso wichtig kann es sein, (vertragliche) Ansprüche zu klären und ggf. mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt mit Nachdruck durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren – außergerichtlich und vor Gericht.

Dafür sind wir gerne Ihr Ansprechpartner in Hof und Umgebung.

Nicht selten kommt es dazu, dass Verträge von einem der Vertragspartner nicht wie vereinbart erfüllt werden. So kann es sein, dass bei einem Kaufvertrag z.B. bestellte Ware gar nicht geliefert wird bzw. etwas Falsches geliefert wird oder ein Handwerker seinen Verpflichtungen aus dem Werkvertrag nicht nachkommt. Natürlich kann es aber auch passieren, dass Kunden den vereinbarten Kaufpreis oder Werklohn nicht bezahlen und/oder Ware bzw. ein Werk (= fertiggestellte Arbeit im Werkvertrag) nicht abnehmen.

In diesen Fällen gilt es zunächst zu klären, wer in einer Vertragsbeziehung welche Pflichten erfüllen muss, welche Pflichten bereits erfüllt wurden und was die eine von der anderen Vertragspartei in der konkreten Situation ggf. noch verlangen kann.

Ist das geklärt – ob in einem Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag etc. –, kann man entscheiden, ob man zunächst versucht, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. Alternativ oder in der Folge geht es dann darum herauszufinden, ob man gerichtliche Schritte einleitet, um sein Recht durchzusetzen, damit der Vertrag wie ursprünglich geplant noch erfüllt werden kann.

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Hof? Sie wollen Ansprüche gegenüber einem Vertragspartner durchsetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen wehren? Sprechen Sie uns gerne direkt an – in Hof telefonisch unter 09281 7888 0 oder per E-Mail an hof@rechtsanwalt-ostheimer.de.

Wird ein Vertrag nicht oder nicht wie vereinbart erfüllt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Das gilt z.B. in Fällen, wenn bestellte Ware mangelhaft geliefert wird oder ein Werkvertrag nicht so erfüllt wird wie ursprünglich vereinbart etc.

Will oder kann man in dieser Situation nicht am ursprünglichen Vertrag festhalten, gilt es dann zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten man hat:

  • Ist es möglich, eine Minderung (z.B. des Kaufpreises) zu verlangen?
  • Kann man unter Umständen vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt vom Vertrag)?
  • Kann man den Vertrag ggf. sogar anfechten (Anfechtung wegen Irrtum, Drohung etc.)?

Und nicht zuletzt natürlich:

  • Ist es möglich, im konkreten Fall (zusätzlich) Schadensersatz zu verlangen?

Bei der Beantwortung dieser Fragen unterstützen wir Sie gerne, klären verlässlich für Sie Ihre Ansprüche bzw. die Ansprüche Ihres Vertragspartners und entwickeln für Sie die bestmögliche Strategie für das weitere Vorgehen! Kontaktieren Sie uns telefonisch in Hof unter 09281 7888 0 oder per E-Mail an hof@rechtsanwalt-ostheimer.de.

Neben vertraglichen Ansprüchen kennt das deutsche Zivilrecht gesetzliche Ansprüche.

Diese Ansprüche sind damit vollkommen unabhängig von einem Vertrag und betreffen z.B. gem. § 823 BGB Haftungsfragen. So kann man auf Grundlage dieser Vorschrift u.a. im Falle einer Sachbeschädigung z.B. Schadensersatz verlangen, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten (Belästigungen etc.) Unterlassung oder im Falle körperlicher Verletzungen (Unfall, Hundebiss etc.) auch Schmerzensgeld.

Aber auch § 812 BGB gibt direkt einen Anspruch aus dem Gesetz, beispielsweise wenn auf der Basis eines unwirksamen Vertrages Leistungen ausgetauscht wurden oder der Vertrag rückwirkend angefochten wurde.

Sie haben Fragen zu gesetzlichen Ansprüchen und Haftung im Zivilrecht? Wir klären Ihre Ansprüche und setzen sie für Sie durch – außergerichtlich und vor Gericht. Kontaktieren Sie uns telefonisch in Hof unter 09281 7888 0 oder per E-Mail an hof@rechtsanwalt-ostheimer.de.

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